Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
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Bohlig Solutions
(Einzelunternehmer)

Anthony Bohlig
Software Dienstleistung & Prozessberatung
Mönchstr. 10
98631 Grabfeld OT Exdorf



§1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des
Einzelunternehmens Bohlig Solutions, das auf die Person Anthony Bohlig gemeldet ist
(Auftragnehmer, Bohlig Solutions oder kurz BS), die Software
Dienstleistungen zum Inhalt haben (wie Entwicklung, Wartung, Pflege, Installation, Migration sowie
sonstige Beratungsleistungen und Schulungen). Sie werden vom Auftragnehmer mit der
Bestätigung der Kenntnisnahme anerkannt. Die Bestätigung erfolgt durch Unterzeichnung des
Dienstleistungsvertrages bzw. des schriftlichen Angebots.

2. Die Beratung von BS beschränkt sich auf die programmiererische Umsetzung der im Angebot
oder im Pflichtenheft beschriebenen Aufgabenstellung. Weitergehende oder zusätzliche
Leistungen müssen explizit schriftlich vereinbart werden.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Dienstleistungen, die der Auftragnehmer erbringt, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf
die AGB Bezug genommen wird.

4. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht gültig, es sei denn, der
Auftragnehmer erklärt schriftlich sein Einverständnis damit.



§ 2 Vertragsabschluss

1. Der Umfang der von BS angebotenen Leistungen wird im Dienstleistungsvertrag / schriftlich
bestätigten Angebot festgelegt.

2. Der Auftraggeber wird BS über alle zu berücksichtigenden Besonderheiten, insbesondere bei
den zu verarbeitenden Daten aufklären. Weiter wird der Auftraggeber BS über alle bei der
Programmierung zu berücksichtigenden Pflichten und Vorschriften schriftlich informieren.

3. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die BS nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, so ersetzt
er den der BS entstandenen Schaden. Dieser beträgt im Zweifelsfall 20 % des
Bruttoauftragswertes.



§ 3 Vergütung, Zahlungen, Fälligkeit

1. Für die Leistungen der BS zahlt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart, die im
Dienstleistungsvertrag / bestätigten Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich in
EURO.

2. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird dem Auftraggeber jeweils in Rechnung
gestellt. Auch Teil- oder Abschlagsrechnungen sind möglich.

3. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

4. Sollte der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der Vergütung in Verzug
geraten, wird BS die Veröffentlichung der Anwendung rückgängig machen (zum Beispiel eine App
auf dem jeweiligen Store entfernen oder die Webanwendung vom Server entfernen. Bei
erstmaliger Bereitstellung erfolgt diese erst nach vollständigem Zahlungseingang durch den
Auftraggeber oder einen seiner legitimen Vertreter. Die Anwendung bleibt bis zum vollständigen
Zahlungseingang des Entgeltes und aller damit zusammenhängender Nebenspesen Eigentum von
BS. Bohlig Solutions hat bis zum Eigentumsübergang alle Rechte über Veröffentlichung und Kopieren
der Anwendung inne. Zuwiderhandlungen ziehen eine Vertragsstrafe in höhe des finanziellen
Verlustes aber mindestens 20% des Auftragswertes zusätzlich nach sich.

5. Bei Zahlungsverzug ist BS berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten einer
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere für Mahnung, Inkasso und
außergerichtliche Anwaltskosten, sowie 10 % Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Weiters ist
BS bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen
Bezahlung, nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist, auszusetzen. Dadurch wird der
Auftraggeber jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die
ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung laufenden Beträge. Als
zusätzlichen Schritt behält sich BS das Recht vor, die Bereitstellung einer Webseite oder
Anwendung des Auftraggebers wieder aus dem Internet oder dem entsprechenden Appstore zu
nehmen bzw. bei andersartiger Bereitstellung, diese zurückzuziehen.



§ 4 Reisekosten, Fahrtkosten

Alle anfallenden Reisekosten (Fahrtkosten) können dem Auftraggeber gemäß der aktuell gültigen
Preisliste wie folgt berechnet werden, sofern vorher schriftlich (per E-Mail oder Post-Schreiben)
erklärt:
• Für Fahrten mit dem PKW wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,65 pro gefahrenen Kilometer
erstattet.
• Für Bahnfahrten werden die Kosten eines Tickets der 2. Klasse ersetzt.
• Spesen für Verpflegung und Übernachtungskosten werden bei Vorlage entsprechender
Rechnungen vom Auftraggeber erstattet.
• Für Reisezeiten erhält der Auftragnehmer eine Vergütung in Höhe von 50% eines regulären
vereinbarten Manntagessatzes.



§ 5 Leistungserbringung, Termine

1. Die von BS genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Alle Leistungserbringungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Klärung aller Einzelheiten
der Ausführung. Sie verlängern sich unbeschadet der Rechte von BS bei Verzug des
Auftragnehmers um die Zeit, die der Auftragnehmer in Verzug ist. Teilleistungen sind zulässig.

3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen (Unfall,
Verkehrsstau, Flugverzögerungen etc.), die BS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, wie Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördlichen Anordnungen etc. auch wenn sie bei
Subunternehmern von BS eintreten, hat BS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten: Sie berechtigen BS, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinaus zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4. Einen Anspruch auf Ersatzvornahme, Rücktritt und Schadenersatz hat Auftraggeber erst, wenn
BS die Nacherfüllung ablehnt oder mindestens zwei Versuche fehlgeschlagen sind.

5. Entwicklungen für mehrere Plattformen (Betriebssysteme) werden Gerätespezifisch umgesetzt.
Dies heißt insbesondere:
a) Eine Anwendung für unterschiedliche Betriebssysteme kann in Aussehnen und Funktion
abweichen, wenn es für Plattform, Gerät oder Nutzergruppen erforderlich ist.
b) Die Portierung auf andere Systeme erfolgt nur, soweit dies möglich und zulässig ist.
Dabei kann es zu Abweichungen bei geräte- und systemabhängigen Funktionen und Features
kommen.

6. Die Kompatibilität der Anwendung wird zu den vertraglich vereinbarten Systemen und Versionen
sichergestellt, das heißt, im Falle einer neuen Firmware ist BS für zukünftige Kompatibilität nicht
verantwortlich und es bedarf einer erneuten Beauftragung.

7. BS übernimmt Qualitätssicherungsleistungen, welche über einen einfachen Feature Test (Test
der entwickelten Ergebnisse/Zwischenergebnisse) hinausgehen nur, wenn dies explizit schriftlich
mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

8. Alle Konzepte, Angebote, Entwicklungsleistungen und Dokumentationen werden durch die BS in
deutscher oder, wenn explizit gewünscht, englischer Sprache erstellt. Sollte vom Auftraggeber eine
Übersetzung in eine andere Sprache gewünscht sein, kann er dies bei BS zusätzlich gegen Entgelt
beauftragen.


§ 6 Rechte und Pflichten von BS

1. BS erfasst die Daten der Auftraggeber (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.)
elektronisch und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte
Beträge.
Diese Daten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus
zwischengespeichert. Der Auftraggeber erklärt sich mit den beschriebenen Anwendungen seiner
Daten einverstanden.
BS ist unter schriftlicher Absprache berechtigt, auf der für den Auftraggeber erstellten Webseite
oder in dessen Anwendung einen kleinen Link oder Ersteller-Verweis zur Webseite von BS oder mit
dem Firmennamen Bohlig Solutions anzubringen. Weiters ist BS berechtigt, die Webseite des
Auftraggebers als Referenz auf der eigenen Webseite anzubringen.

2. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die gewünschte Ausführung des
Auftraggebers unmöglich ist, ist dies unverzüglich mit dem Auftraggeber zu besprechen.
Entweder erfolgt eine Änderung der Leistungsbeschreibung vom Auftraggeber oder BS ist
berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bisher
entstandenen Kosten zu tragen. Der Auftraggeber erhält im Falle eines Rücktritts seitens BS ein
Recht auf Einsicht des bisher entstandenen Quellcodes mit Ausnahme von Bibliotheken, die von
BS extern eingekauft wurden oder projektübergreifend verwendet werden und kann unter
Einhaltung der Geheimhaltung sowie der hier aufgeführten Nutzungsbestimmungen den
projektspezifischen Teiles des Projektes auch weiter verwenden.



§ 7 Nutzungsbestimmungen

1. Die Nutzung der von BS zur Verfügung gestellten Services durch den Auftraggeber ist nur im
vertraglich vereinbarten Ausmaß gestattet, eine darüber hinaus gehende Nutzung ist unzulässig.

2. Die Nutzung der Dienstleistungen von BS durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von BS.

3. BS behält sich das Recht vor, Webseites oder Anwendungen von Auftraggebern, bei denen der
begründete Verdacht besteht, dass von ihnen Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder
betriebsgefährdend für BS oder andere Rechner sind, nach erfolgloser Aufforderung unverzüglich
und ohne weitere Vorwarnung vom Internet zu nehmen bzw. deren Bereitstellung einzustellen oder
zurückzuziehen. Bei bei Drittanwendungen, die BS zur Erfüllung der Aufgaben bereitgestellt
werden, kann BS die Verwendung dieser Anwendungen in einem solchen Fall ablehnen.

4. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung
und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von BS üblicherweise
verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet.



§ 8 Haftung / Gewährleistung

1. BS haftet nur für unmittelbare Personen- und Sachschäden, die dem Auftraggeber durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit durch BS oder deren Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten
Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Schäden aufgrund höherer Gewalt, Zinsverlusten und von
Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner oder BS sind ausgeschlossen.

2. BS haftet nicht für den Inhalt von Webseiten oder Anwendungen, übermittelten Daten oder für
den Inhalt von Daten, die durch Dienste von BS zugänglich sind. BS haftet dem Auftraggeber nicht
für Handlungen oder den Inhalt von Daten anderer Auftraggeber oder Dritter im Internet.
Weiters übernimmt BS keine Haftung für eventuelle Markenrechtsverletzungen der für den
Auftraggeber registrierten Domains oder vom Auftraggeber gewählten Namensgebungen für
Produktbezeichnungen oder in anderen Publikationen (zum Beispiel Appstore-Beschreibungen).

3. BS ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen
Maßnahmen, um die gespeicherten Daten zu schützen. BS ist jedoch nicht dafür verantwortlich,
wenn es Dritten gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie
weiter zu verwenden.

4. Bei Vorsatz ist die Haftung unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das
Unternehmensvermögen begrenzt. der Anspruch ist nicht abtretbar.

5. Gewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber erst nach vollständiger Erbringung der
Leistung geltend machen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn BS den Mangel an der Anwendung nicht
zu vertreten hat.

7. Für rechtzeitig geltend gemachte Mängel kann der Auftraggeber die Verbesserung oder den
Austausch verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich sind
oder für BS mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären. In diesem Fall kann
der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrags
fordern (letzteres nur sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt). Dasselbe
gilt, wenn BS die Verbesserung oder einen Austausch nicht oder nicht in angemessener Frist
vornimmt, oder diese für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären,
oder wenn diese für den Auftraggeber aus triftigen, bei BS liegenden Gründen, unzumutbar sind.

8. Werden von BS bestimmte Eigenschaften oder Tauglichkeiten für eine Verwendung zugesagt,
haftet BS für die Zusage nur, wenn diese Zusage schriftlich erfolgt.
Aufgrund der Vielfalt von technischen Funktionalitäten übernimmt BS keine Gewähr, dass etwaige
Zusatzfunktionen von Drittherstellern alle funktionalen Anforderungen des erfüllen.

9. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn nicht ausdrücklich von BS ermächtigte Dritte,
Software oder andere Waren warten bzw. ändern oder BS mit Qualitätssicherung beauftragt wurde.

10. BS betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt der Sorgfalt, Zuverlässigkeit
und Verfügbarkeit. BS übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne
Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden
können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben, weil dies nach
dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.

11. BS übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße
Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen, Hardware, Datenträger,
unübliche Betriebsbedingungen, Störungen durch Software anderer Hersteller sowie auf
Transportschäden zurückzuführen sind.
Für Software, die durch den Auftraggeber oder Dritte weiterentwickelt wird, übernimmt BS keine
Gewährleistung.

12. Die Bestimmungen hinsichtlich Gewährleistung gelten sinngemäß auch für
Schadenersatzansprüche wegen Mangels.



§ 9 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, BS vollständig schad- und klaglos zu halten, falls dieser wegen
der vom Auftraggeber unter Benutzung der vertragsgegenständlichen Dienste in den Verkehr
gebrachten oder in Anspruch genommenen Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder
außergerichtlich belangt wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede,
Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem
Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb, dem Pornographiegesetz, dem
Telekommunikationsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder
Kreditschädigung.
In diesem Falle behält sich BS das Recht vor, derartige Inhalte aus der Webseite oder Anwendung
des Auftragsgebers zu nehmen bzw. die Webseite komplett vom Internet zu trennen oder die
Bereitstellung der Anwendung rückgängig zu machen.



§ 10 Geheimhaltung/ Schutz- und Urheberrechte

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom
Vertragspartner im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhalten, vertraulich zu
behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über
die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von BS gefertigten
Schriftstücke, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und
Teststellungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und sie Dritten nicht zugänglich
macht. Soweit an den Arbeitsergebnissen der BS Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese
beim Auftragnehmer.

3. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Geheimhaltung und zum Urheberschutz schließt ohne
Beschränkung auch die Verpflichtung ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass die
Geheimhaltungsverpflichtung auch von seinen Mitarbeitern gewahrt wird.

4. Der Auftraggeber erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle
Risiken und Folgen selbst trägt.

5. Bei von BS entwickelter Software steht das Urheberrecht, falls nicht anders vertraglich
vereinbart, alleine BS zu. Der Auftraggeber erhält nur das Recht, die Software nach Bezahlung des
vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken zu verwenden. Falls nicht vertraglich anders vereinbart,
erhält der Auftraggeber eine Lizenz der erstellten Software.
Eine Verbreitung der Software durch den Auftraggeber, entgeltlich oder unentgeltlich, ist gemäß
Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Jede Verletzung der Urheberrechte BS’s zieht
Schadensersatzansprüche nach sich. Die Anfertigung einer Kopie für Archivierungszwecke ist dem
Auftraggeber nur dann gestattet, wenn diese Kopie in seinem Besitz bleibt und diese nicht
gleichzeitig mit dem Original verwendet wird.
Die Bearbeitung der von BS gelieferten Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Dekompilierung oder Disassemblierung der Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls
unzulässig.



§ 11 Vertragsauflösung

1. BS behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung
aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn
a) der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14
Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
b) der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB
verstößt;
c) über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die
Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
d) der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen
hat, deren Kenntnis BS vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte;
e) die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer
angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
f) Bedenken die hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser
trotz Aufforderung von BS weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der
Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt.

2. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von BS zu verantworten sind, zurück,
so gebührt BS Schadenersatz in der Höhe des nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest
aber ein pauschalierter Schadenersatz von 20% des Auftragswertes.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt BS unbenommen. Im Falle
der Vorauszahlung ist BS daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.



§ 12 Änderung der AGB

1. BS behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neu zu gestalten.

2. Der Auftraggeber erklärt, mit der Anwendung der geänderten Geschäftsbedingungen auf
bereits vor der Änderung geschlossene Verträge einverstanden zu sein, wenn BS den
Auftraggeber darauf hinweist, dass eine Änderung der AGB stattgefunden hat und der
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf
die Änderungsmitteilung folgt, der Änderung widerspricht.

3. Die Änderungsmitteilung muss neben dem Hinweis auf die Zugänglichmachung des
geänderten Textes noch einmal den Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs,
sowie die Bedeutung, bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten. Sie kann
insbesondere per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.



§ 13 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist der Sitz von BS. Gerichtsstand: Zur Entscheidung allfälliger Streitigkeiten über
den Vertrag einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt ohne
Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das nach dem Sitz von BS zuständige Gericht als
vereinbart. BS ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen Gericht zu belangen.

2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer Bestimmungen treten
solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes
gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den
Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.




Grabfeld OT Exdorf, 19.10.2022

 

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